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Drohnenflüge in Deutschland

Allgemeines

Seit Januar 2021 ist die neue EU-Drohnenverordnung in Kraft und verlangt nach einer Übergangszeit den EU-Kompetenznachweis für fast alle Drohnen-Piloten.
Durch die Umstellung der Regelungen benötigen somit alle Piloten diesen „Führerschein“, ausnahmen bieten nur selbst gebaute Drohnen ohne Kamera und Sensoren.
Für private Hobbypiloten und für Urlaubserinnerungen reicht der „kleine Führerschein“ aus, dies bedeutet den Kompetenznachweis A1/A3 in der offenen Kategorie.
In die offene Kategorie fällt eure Drohne, wenn sie:
- weniger als 25kg wiegt,
- eine Flughöhe von 120m über dem Boden nicht überschreitet,
- nur in direkter Sicht geflogen wird,
- nicht über Menschenansammlungen betrieben wird und
- kein Gefahrgut transportiert.
Diese offene Kategorie ist in 3 weitere Unterkategorien (A1,A2,A3) unterteilt, die meisten Piloten dürften in A1/A3 fallen und müssen ein Onlinetraining mit Prüfung durchlaufen.
Die Unterkategorie A1 erlaubt den Betrieb von Drohnen < 900g mit den geringsten Einschränkungen. Ist eure Drohne schwerer, jedoch unter 25kg und der Flug findet mit 150m Sicherheitsabstand zu unbeteiligten Personen statt, so fällt sie in die Unterkategorie A3.
Mehr zum Onlinetraining und der Prüfung findet ihr unter dem Abschnitt „Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt“.
Reicht bei euren Flügen der Sicherheitsabstand von 150m zu unbeteiligten Personen nicht aus, müsst ihr eure Drohne in der Unterkategorie A2 registrieren.
Hier wird neben der abgelegten Online-Prüfung auch eine praktische Prüfung bei einer anerkannten Stelle fällig.
Zusätzlich muss jede Drohne mit einer Betreiber-ID gekennzeichnet werden. Um sich als Betreiber zu registrieren, müssen auf der Seite des Luftfahrt-Bundesamtes einige persönliche Daten, ein Foto des Ausweises und Versicherungsdaten hinterlegt werden.
Nach erfolgreicher Prüfung wird eine Betreiber-ID vergeben, diese muss auf jedem Flugobjekt des Betreibers mit einer feuerfesten Plakette befestigt werden.

In Deutschland sind die Einschränkungen durch Flugverbotszonen relativ stark, ein Flug über die Städte ist fast ausgeschlossen.
So müssen Abstände zu Flughäfen, öffentlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Justizvollzugsanstalten, Regierungsinstitutionen, militärischen Einrichtungen, Bundesstraßen, Autobahnen, Schienenstrecken, Naturschutzgebieten und auch zu privaten Grundstücken eingehalten werden.
Damit sind wirklich sehr viele Gebiete über der Bundesrepublik ausgeschlossen und Flüge fast nur in der Natur möglich.
Einen allgemeinen Überblick zu den geltenden Vorschriften findet ihr im nächsten Abschnitt.

Rechtliche Vorschriften

Maximale Flughöhe: 120 Meter

Versicherungspflicht: Ja, Drohnen-Haftpflicht

Abstand zu Flughäfen: 1,5km bei 50m Flughöhe

Flugverbote: Nachtflüge, Naturschutzgebiete, Infrastruktur, Menschenansammlungen

Sicherheitsabstand zu Personen: 150 Meter

Registrierung: Nicht notwendig, jedoch Kompetenznachweis für Piloten

Kennzeichnung: Plakette mit Betreiber-ID

Um Flugverbotszonen zu finden, empfiehlt sich eine App auf dem Smartphone. Eine kostenlose App ist z.B. "Airmap", hier sind alle Verbotszonen weltweit eingezeichnet.

Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt

Über die Website des Luftfahrt-Bundesamtes gelangt ihr über den Punkt „Unbemannte Luftfahrtsysteme“ zu den neuen Verordnungen und auch zum Onlinetraining mit anschließender Prüfung.
Um den neuen EU-Kompetenznachweis für Fernpiloten zu bekommen, muss das Onlinetraining durchlaufen werden, zeitlich wird es mit etwa 3 Stunden angegeben.
Das Training umfasst vier Module und wird mit einer Trainingsprüfung beendet, hier müssen 20 Fragen beantwortet werden, von denen jedoch nur 75% richtig sein müssen.
Anschließend könnt ihr euch auf der Seite des Luftfahrt-Bundesamtes registrieren und seid für die Abschlussprüfung qualifiziert.
In dieser Prüfung müssen in 45 Minuten insgesamt 40 Multiple-Choice-Aufgaben zu folgenden Fachgebieten beantwortet werden:
- Luftrecht,
- Flug, & Luftsicherheit,
- Lufträume & Beschränkungen
- Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen
- Menschliches Leistungsvermögen
- Allgemeine Kenntnisse zu UAS
- Datenschutz & Privatsphäre
- Versicherungen.
Auch hier liegt die Grenze zum Bestehen bei 75%. Anschließend erhaltet ihr euer Zertifikat mit einer Gültigkeit von 5 Jahren, nach Ablauf dieser Zeit muss eine Auffrischung erfolgen.
Besteht ihr die Prüfung nicht beim ersten Anlauf, ist das kein Drama, sie kann beliebig oft wiederholt werden. Habt ihr die Trainingsprüfung bereits bestanden, könnt ihr im neu erstellten Account jederzeit auf die Abschlussprüfung zugreifen.
Momentan ist der EU-Kompetenznachweis kostenfrei, nach einer Übergangszeit wird das Luftfahrt-Bundesamt jedoch eine Gebühr erheben.

Registrierung LBA

Habt ihr euren EU-Kompetenznachweis ausgedruckt, ist bereits ein großer Schritt zum Fliegen in Deutschland geschafft.
Übrigens, der ausgedruckte Kompetenznachweis muss bei jedem Flug dabei sein, ob in A4 oder im kleinen Kartenformat ist dabei egal, Hauptsache der QR-Code ist erkennbar.
Nun müsst ihr euch noch als Betreiber einer Drohne registrieren und eure Drohne kennzeichnen. Um als Betreiber eines unbemannten Luftfahrtsystems anerkannt zu werden, müssen einige persönliche Daten, unter anderem ein Foto des Ausweises, sowie die Versicherungsdaten hochgeladen werden.
Nach erfolgreicher Prüfung erhaltet ihr eine Betreiber-ID, die auf allen Drohnen des Besitzers angebracht werden muss. Hierzu sollten, wie bereits seit 2017, die feuerfesten Plaketten verwendet werden.
Alles zum Thema feuerfeste Plaketten und wo ihr sie bestellen könnt, findet ihr auf meiner Seite über Drohnen-Zubehör.
Nach diesen „leichten“ Bürokratischen Hürden habt ihr dann die Erlaubnis, eure Drohne in Deutschland fliegen zu dürfen. In den weiteren EU-Ländern gilt zwar euer neuer Kompetenznachweis, jedes Land kann jedoch weitere Verordnungen erlassen.

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